Gewässercodes Rhein

  • Revier Birsfelden-Muttenz (Gewässercode 01+02)
  • Revier Augst (Gewässercode 03 nur für Mitgliederjahreskarte)
  • Nachtfischbewilligung (Gewässercode 07 nur Mitglieder und nur Gewässercode 01+02)

REVIER BIRSFELDEN – MUTTENZ (01+02)

Die Rheinfischwaid reicht von der Birsmündung aufwärts bis und mit Tummelplatz des Wasserfahrvereins Muttenz, exklusive der Schonstrecke beim Kraftwerk Birsfelden. Auf dem Areal des Kraftwerks ist
die Schonstrecke mit speziellen Tafeln gekennzeichnet.

  1. Es kann mit 2 Angelruten gefischt werden, wobei sich der Fischer maximal 5 Meter von einer fest positionierten Setzrute entfernen darf. Das Setzen mit unbeaufsichtigten Angelgeräten ist verboten.
  2. Es darf mit allen Sportangelgeräten mit einem Angelhaken oder mit einem Kunstködersystem in Originalzustand gefischt werden, wobei Drillingshaken durch Schonhaken ersetzt werden können. Doppelhaken und Drillinge gelten als ein Haken.
  3. Dem Inhaber der Fischereikarte ist es gestattet, bis zur Rheinmitte die aufgeführten Fischereimethoden auch vom verankerten Boot aus zu betreiben.
  4. Das Fischen mit Widerhaken, Netzen, Handbären und Reusen ist verboten. Galvanisch behandelte Haken so wie Carbon- und Goldhaken sind nicht erlaubt. Das Hältern von Fischen in Setzkeschern oder wassergefüllten Gefässen ist ebenfalls untersagt.
  5. Das Fischen von Brücken und Stegen ist verboten. Es gilt ein generelles Nachtfischerverbot (ausser bei Erwerb der Nachtfischbewilligung für das Revier 1+2).
  6. Pro Tag dürfen maximal 3 Edelfische (Forellen, Äschen, Hechte oder Zander) behändigt werden. Nach dem Fang des dritten Edelfisches ist das Angeln auf dieselben einzustellen. Für die anderen Fischarten gilt ein Maximum von 15 Stück.
  7. Im Rhein darf während der Forellenschonzeit nur mit Ködern (Spinner, Löffel, Wobbler, Gummifisch etc.) von mind. 6 cm Länge gefischt werden.
  8. Beim Fischfang dürfen die Fische nicht unnötig gequält werden. Geschonte oder untermässige Fische sind wann immer möglich im Wasser zu belassen oder mit nassen Händen anzufassen, um sie sorgfältig vom Haken zu lösen und zurückzusetzen.
  9. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist strengstens verboten. Köderfische (max. 15 Stück) und Fischnährtiere müssen zwingend aus dem Rhein selbst stammen und dürfen unter keinen Umständen in anderen Gewässern verwendet werden.
  10. Der Verkauf von in unseren Gewässern gefangenen Fischen ist verboten.
  11. Das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen (Catch+Release), ist verboten.
  12. Verpackungsmaterialien und sonstiger Abfall müssen wieder mitgenommen werden. Das Hinterlassen von Abfall am Angelplatz kann zum Entzug der Fischereibewilligung führen. Die Fischer haben sich gegenüber jedermann anständig und sportlich zu verhalten.
  13. Bei festgestellten Gewässerverschmutzungen oder Fischsterben ist in jedem Fall die Polizei über die Einsatzzentrale (061 552 51 11, notfalls 112) zu alarmieren. Anschliessend ist der Vereinsvorstand via E-Mail zu informieren.

SONDERREGELUNG FÜR DAS HAFENGEBIET

Das Hafengebiet beginnt beim Umschlagplatz der Firma Migros oberhalb des Kraftwerks Birsfelden und erstreckt sich bis zum Übergangssteg bei der Einfahrt zum Auhafen. Das Befischen des Hafengebiets erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fischer haben die Weisungen der Hafenverwaltung und der Zollorgane zu befolgen.

  1. Die Rauchverbote sind strikte einzuhalten.
  2. Die Umschlagsanlagen (Schiffsteiger) für flüssige Brennstoffe dürfen nicht betreten werden.
  3. Das Mitnehmen von Begleitpersonen sollte nach Möglichkeit unterlassen werden.
  4. Der Hafenbetrieb birgt zusätzliche Gefahren. Im Interesse der Unfallverhütung sind die Bereiche, in welchen Schiffs- und Bahnmanöver durchgeführt werden, nicht zu betreten. Die Rheinhafenverwaltung lehnt jede Verantwortung ab für Unfälle und Schäden, welche die Fischereiausübenden infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften erleiden.
  5. Von der Hakenbuhne im unteren Vorhafen ist das Fischen ohne Begleitperson auf eigenes Risiko gestattet.

REVIER AUGST (03)

Die Aktivmitglieder des FV Birsfelden Rhein Birs (FVB) können ohne Aufpreis auch im Revier Augst fischen. Nicht Mitglieder mit der Rheinjahreskarte sind nicht berechtigt, im Revier Augst zu fischen.

Das Revier Augst beginnt ca. 50 m oberhalb der Lichtsignalanlage bei der Autobahnausfahrt Pratteln beim Galgen Nr. 13 und endet unterhalb des Kraftwerks Augst (siehe Tafel vor Ort). Der erste Zugang zum Revier befindet sich – von der Schweizerhalle aus gesehen – etwa 50 m vor der obgenannten Lichtsignalanlage. Das Reglement besagten Reviers ist identisch mit dem der Strecke Birsfelden-Muttenz. Die Nachtfischbewilligung gilt für das Revier Augst nicht.

NACHTFISCHBEWILLIGUNG (07)

  1. Mitglieder des Fischervereins Birsfelden dürfen die Nachfischerei vom 01.01 bis zum 31.12. von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr ausüben.
  2. Die Nachtfischerei ist nur am Rhein, Strecke Birsfelden-Muttenz, gestattet.
  3. Während der Nacht dürfen ausschliesslich Welse befischt werden.
  4. Als Fischfanggeräte sind eine schwere Rute, ausgelegt auf 100 – 200 Gramm Wurfgewicht, eine Angelschnur mit mindestens 35 kg Tragkraft sowie entsprechende Köder zu verwenden.
  5. Als Wurfgewichte sind nur Bleialternativen wie Wolfram (Tungsten), andere unbedenkliche Metalle oder Steine zulässig. Die Verwendung von Blei ist ausdrücklich verboten.

Die Nachtfischbewilligung wird nur in Papierform abgegeben und muss auf sich getragen werden.